



Schwangerenbetreuung/
Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden
Von
Beginn der Schwangerschaft an haben Sie Anspruch auf Hebammenhilfe.
Die Kosten dafür übernimmt die gesetzliche Krankenkasse
(Privatversicherte sollten sich bei ihrer Versicherung über die
Kostenübernahme von Hebammenhilfe informieren!).
Diese Hebammenhilfe kann sehr vielfältig sein, sei es bei
übermäßiger Übelkeit und Erbrechen in der Frühschwangerschaft,
Sodbrennen, Kopf- und Rückenschmerzen, Ernährungsfragen, Angst vor
der Geburt … und … und … und.
In einem oder, falls erforderlich, in mehreren Hausbesuchen lässt
sich manches klären oder behandeln.
Zusätzlich können wir uns auch zu einem Vorgespräch vor der Geburt
treffen, um alle wichtigen Dinge zu besprechen.